Abmahnwelle wegen Arbeitsschutz

Ist auch Ihr Unternehmen betroffen?

Berufsgenossenschaften überprüfen Unternehmen. Es drohen Abmahnungen, Konventionalstrafen und Prozesse!

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst nicht mehr nur ein internes Problem – sie sind ein handfester Risikofaktor für Ihr Unternehmen! Die Anzahl psychisch bedingter Krankheitsausfälle ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Die Krankenkassen schlagen Alarm, und die Berufsgenossenschaften reagieren: Ab 2025 werden Unternehmen verstärkt überprüft.

Wer jetzt nicht handelt, riskiert:

  • Bußgelder bis zu 25.000 €
  • Steigende Fehlzeiten und Produktivitätsverluste
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen durch Abmahnungen und Klagen
  • Reputationsschäden, die die Arbeitgebermarke massiv schwächen

Gesetzliche Verpflichtung: Sind Sie auf eine Prüfung vorbereitet?

Seit Jahren schreibt das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) vor, dass psychische Belastungen in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden müssen. Doch viele Unternehmen haben diese Pflicht bislang ignoriert oder nur unzureichend umgesetzt – oft ohne Konsequenzen. Das ändert sich jetzt! Die Berufsgenossenschaften stehen unter massivem Druck, Verstöße konsequenter zu ahnden. Wer keine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung vorweisen kann, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wirklich Pflicht?

Ja! Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber nicht nur physische, sondern auch psychische Gefährdungen erfassen und Maßnahmen ergreifen. Unternehmen, die diese Pflicht ignorieren, riskieren Bußgelder, Abmahnungen und sogar persönliche Haftungsansprüche. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, mit dem Unternehmen arbeitsbedingte Stressfaktoren systematisch identifizieren, bewerten und reduzieren. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken für Mitarbeitende zu minimieren und ein produktives, gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Was steht denn konkret im Arbeitsschutzgesetz?

„Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen (…) und psychische Belastungen bei der Arbeit.“ (Zitat ArbSchG § 5)

Wie läuft eine psychische Gefährdungsbeurteilung ab?

Eine vollständige und rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung umfasst fünf Schritte:

  1. Analyse der Arbeitsbedingungen (Identifikation psychischer Belastungen)
  2. Mitarbeiterbefragungen (Datenerhebung)
  3. Auswertung & Risikobewertung (Feststellung kritischer Belastungsfaktoren)
  4. Maßnahmenableitung & Umsetzung (Konkrete Verbesserungen im Unternehmen)
  5. Dokumentation & Wirksamkeitskontrolle (Pflicht zur Erfassung)

Welche psychischen Belastungen werden erfasst?

Es geht nicht um individuelle psychische Erkrankungen, sondern um arbeitsbedingte Belastungen wie:

  • Hoher Zeit- und Leistungsdruck
  • Dauerhafte Unter- oder Überforderung
  • Mangelnde Handlungsspielräume
  • Schlechte Kommunikation & Führungsstil
  • Schichtarbeit & ungünstige Arbeitszeiten
  • Konflikte und soziale Belastungen im Team

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Laut des Arbeitsschutzgesetzes muss sie regelmäßig aktualisiert werden – insbesondere bei:

  • Organisatorischen Veränderungen (z. B. neue Arbeitsprozesse, Homeoffice-Einführung)
  • Veränderungen im Personal (starker Mitarbeiterzuwachs oder -abbau)
  • Signifikanten Beschwerden oder Krankheitshäufungen

Was ändert sich ab 2025?

Ab 2025 werden Berufsgenossenschaften verstärkt stichprobenartige Prüfungen in Unternehmen durchführen. Grund ist die steigende Zahl psychisch bedingter Krankheitsausfälle und die damit verbundenen Kosten für die Sozialversicherungen. Unternehmen ohne rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung müssen mit Abmahnungen, Konventionalstrafen und Bußgeldern rechnen.

Wie kann ich mein Unternehmen schnell absichern?

Handeln Sie jetzt, bevor die Kontrollen beginnen! Lassen Sie sich professionell unterstützen und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit uns. In diesem Online-Termin zeigen wir Ihnen auf, wie eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen rechtssicher, datenschutzkonform und innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden kann. Übrigens erfasst eine professionelle Gefährdungsbeurteilung keine personenbezogenen Daten und entspricht den Vorgaben der DSGVO. Schmiel & Partner setzt dabei auf wissenschaftlich fundierte, anonymisierte Verfahren, die sowohl den Datenschutz als auch die Rechtssicherheit gewährleisten.

Handeln Sie jetzt – bevor eine Prüfung Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommt!

Schmiel & Partner: Ihre erfahrenen Profis

Seit 1999 beraten wir Unternehmen zu Fragen der mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz. Gründer und Geschäftsführer Rolf Schmiel zählt, laut WDR, zu den „bekanntesten Diplom-Psychologen Deutschlands“. Mit über 300 TV-Auftritten und zwei Spiegel-Bestsellern ist er einer der führenden Experten auf diesem Gebiet. Für seine Verdienste als Psychologe wurde er mehrfach mit Preisen prämiert, u.a. für sein Lebenswerk mit dem Coaching Award 2020 und in 2025 erhielt er den GHP Mental Health Award als Psychological Keynote Speaker of the Year. Zu den Unternehmen, die mit uns zusammenarbeiten, gehören u.a. Audi, Coca Cola, Daimler, Lufthansa, Shell, Würth und Xerox.

Psychologische Unternehmensberatung seit 1999

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